Information des Deutschen Ethikrates
Forum Bioethik-Vorträge mit anschließender Diskussion
Markgrafenstraße 38
10117 Berlin
(U2 Hausvogteiplatz, U6 Französische Straße oder Stadtmitte)
Anmeldung erforderlich bis zum 15. Juni 2010. Den Link zum Anmeldeformular finden Sie am Ende dieser Seite.
Für Hörgeschädigte steht während der Veranstaltung bei Bedarf ein Gebärdendolmetscher oder eine Simultanmitschrift zur Verfügung.
Zum Thema
Hinter dem Begriff Intersexualität oder Zwischengeschlechtlichkeit verbergen sich viele unterschiedliche Phänomene nicht eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit mit jeweils verschiedenen Ursachen. Angaben, wie viele Menschen betroffen sind, schwanken – je nachdem, wie Intersexualität definiert wird – stark.
In allen Lebensbereichen, in denen eine Zuordnung nach dem Geschlecht erfolgt, werden intersexuelle Menschen zu einer Entscheidung gezwungen, die sie eigentlich nicht treffen können und wollen und daher oft als diskriminierend empfinden. Sie fühlen sich oft auch durch die geltende Rechtslage, insbesondere das Personenstandsrecht, das Namensrecht sowie das Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht, benachteiligt.
Im Deutschen Bundestag werden derzeit drei Gesetzesvorschläge diskutiert, die zum Ziel haben, das Merkmal der sexuellen Identität in das im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 Satz 1) festgeschriebene Benachteiligungsverbot aufzunehmen. Damit sollen die Rechtsstellung intersexueller Menschen und ihr Schutz vor Diskriminierung verbessert werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich zunächst die Frage, ob es sich bei den einzelnen Formen von Intersexualität um eine Störung oder vielmehr um eine Variante der Geschlechtsentwicklung handelt. Davon ausgehend, ergibt sich eine Reihe medizin-, rechts- und sozialethischer Fragen:
- Wie verhalten sich korrigierende oder angleichende Eingriffe im Kindesalter mit entsprechenden lebenslangen Folgen für die Betroffenen zum Recht auf physische und psychische Unversehrtheit und Selbstbestimmung?
- Was spricht gegen eine Vielfalt an Körpern, Geschlechtsidentitäten und Rollenverhalten?
- Welche Verantwortung trägt die Gesellschaft im Umgang mit dem Anderssein? Ist die Politik gefordert?
- Welche Erfahrungen und Bedürfnisse haben Betroffene und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ableiten?
Es ist Anliegen des Ethikrates, dazu beizutragen, die Debatte zu diesem Thema zu enttabuisieren, vorherrschende, gesellschaftlich festgelegte Geschlechtsnormen zu hinterfragen und auf diese Weise die Diskussion über die gesellschaftliche Akzeptanz intersexueller Menschen anzustoßen.
Im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe Forum Bioethik möchte der Ethikrat die oben genannten Fragen gemeinsam mit Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt, Prof. Dr. Konstanze Plett sowie mit Lucie Veith und Claudia Kreuzer diskutieren. Dr. Michael Wunder führt durch die Veranstaltung.
Begrüßung
Prof. em. Dr. iur. Edzard Schmidt-Jortzig
Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
Teilnehmer
Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie
Prof. Dr. iur. Konstanze Plett, LL. M. (Wisconsin-Madison)
Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft
Lucie Veith
Verein Intersexuelle Menschen e. V.
Claudia Kreuzer
Verein Intersexuelle Menschen e. V.
Moderation
Dr. phil. Michael Wunder
Mitglied des Deutschen Ethikrates


Warum ausgerechnet Frau Hertha Richter-Appelt, die immer noch behauptet, dass transsexuelle Frauen eigentlich “biologisch eindeutige Männer” wären, gewählt wird um vor dem Ethikrat zu sprechen, ist mir schleierhaft. Aber in einem Land, das Geschlecht immer noch an den Genitalien abmisst, brauchen wir uns darüber nicht wundern.
Dass Frau Appelt einer Kaste von Psychologen, oder besser Psychoanalytiker angehört, die mit zu verschulden haben, dass transsexuellen Menschen bis heute eine Anerkennung ihres eigentlichen Geschlechtes verwehrt wird und es auch hier einiges an Menschenrechtsverbrechen aufzuklären gäbe… ach, wen juckt das schon. Solange ein Prof. Dr. phil. vor dem Namen steht, und ein Mensch sich mit dem angeblichen Engagement für Menschen mit geschlechtlichen Abweichungen schmückt, so lange fallen in gewohnter Manier all die Grausamkeiten, welche die deutsche Sexologie – dereren Anhängerin und Vertreterin schliesslich auch Frau Appelt ist – in den letzten Jahren zu verantworten hat, einfach mal schwuppdiwupp unter den Tisch.
Daher schlagen wir vor, teilnehmen und die Referenten_innen zu diesem Punkt befragen. Nur so kann es gelingen den Diskurs in positiver Weise zu beeinflussen.
Mit den besten Grüßen
Rene Mertens