Der oberste Gerichtshof des Bundesstaates Dehli hatte ja bereits in der ersten Jahreshälfte der die bisdahin geltende Kriminalisierung von einvernehmlichen homosexuellen Handlungen widersprochen und die Gesetzgebung in diesem Fall für nicht konform mit der Verfassung erklärt.
An dieser Stelle haben wir euch die genaue Entscheidung des Gerichts online gestellt:
Entscheidung des Gerichts (PDF)
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit bis zum 20.11.2009 per E-Mail Fragen zum Urteil an den Direktor der “Lawyers Collctive India” zu senden. Anand Grover ist gleichzeitig auch “UN Special Rapporteur on the rights of everyone to the enjoyment of the highest attainable standard of physical and mental health”. Anfragen können über die Organisation AIDSLEX an ihn gerichtet werden. Die Antworten veröffentlicht die Organisation im Dezember auf ihrer Webseite.
Das Dokument ist ebenfalls auf der folgenden Webseite zu finden:
http://www.aidslex.org/site_documents/SO-0035E.pdf

